Beetle Banks? Hört sich schön an, aber was ist das? Das sind Insektenoasen, die in Form von Erdwällen an Äckerrändern angelegt werden. Sie sind zwei bis vier Meter breit und etwa 40 Zentimeter hoch. Sie werden mit insektenfreundlichen Grasmischungen eingesät und sollen mehrere aufeinanderfolgende Wachstumsperioden bestehen.
Solche Beetle Banks – nicht zu verwechseln mit den Beatles, obwohl da auch Musik drin ist, wenn es im Sommer summt und zirpt – dienen sowohl dem Schutz vor Erosion als auch der Hilfe für mehr Biodiversität. Sie sind eine gute Möglichkeit für Bauern, die auf einfache Weise Insektenschutz betreiben möchten, der sogar förderfähig ist. Die beiden Programme „K50 Anlegen von Streifen zum Erosionsschutz“ und „K51 Streifen zum Schutz der Biodiversität“ sehen eine Prämie von bis zu 800 €/ha vor.
Im Folgenden habe ich einige Veröffentlichungen zusammengetragen, mit denen Sie sich genauer über Beetle Banks informieren können.
Wie kann man Beetle Banks schaffen?
“Jeder dumme Junge kann einen Käfer zertreten. Aber alle Professoren der Welt können keinen herstellen.” (Arthur Schopenhauer). Diese Zitat findet man auch auf der Seite von blühfläche.de e.V., dort werden unter Beetle Banks: Käferbänke für die Umwelt die Vorteile von Beetle Banks erklärt. Bauer Klaus erklärt in einem Video das Anlegen von Beetle Banks.
Eine detailierte Beschreibung findet sich auch hier, bei der GAME CONSERVANCY DEUTSCHLAND e.V. und beim Beetle Banks Projekt.
Was können Bauern tun?
“Im Grunde sind sich alle einig. Insekten sind wichtig und brauchen unseren Schutz. Neben Gesetzen sind vor allem Initiativen wie die Beetle Banks nötig. Doch die Umsetzung braucht Zeit und noch mehr Geduld.” So beginnt ein sehr guter Artikel der Bauernzeitung “Beetle Banks: Den Käfern gefällt’s, der Amtsschimmel scheut” von Erik Pilgermann.
Wie können Beetle Banks gefördert werden?
Im Merkblatt für das neue Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)-Programm ist bei den Maßnahmen “K50/K51 Biodiversitäts-/Erosionsschutzsstreifen” sowie “K56 Mehrjährige Blühfläche” ausdrücklich erwähnt, dass bei der Anlage des Streifens bzw. der Fläche Insektenwälle sogenannte Beetle Banks förderunschädlich zulässig“ sind. Darauf weist das Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus in ihrer Veröffentlichung “Beetle Banks” – was krabbelt da? hin.
Das “Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt” listet in ihrer Veröffentlichung “Kulap 2023: Umweltangebote für den Ackerbau” die möglichen Programme K50 bis K52 mit den Fördersätzen.
Nun habe ich die Hoffnung, dass ich unsere lokalen Bauern für Beetle Banks interessieren konnte. Denn am besten geht es doch HAND IN HAND FÜR MEHR ARTENVIELFALT.
Thomas